Familienrecht


Das Familienrecht bezieht sich auf fast alle relevanten Lebenslagen des familiären Zusammenlebens. Diese Bereiche sind z. B.


  • Ehescheidung

  • Versorgungsausgleich

  • Fragen des Unterhaltes (Trennungs-, Kindes- sowie nachehelicher Unterhalt)

  • das Sorge- und Umgangsrecht

  • u. v. m.

Dieses Rechtsgebiet ist nicht nur für Eheleute relevant, auch eingetragene Lebenspartnerschaften oder nichteheliche Lebensgemeinschaften kann ich bezüglich der vorgenannten Punkte beraten sowie vertreten.